Wattkopf keine Vorrangfläche für Windkraft

Besorgniserregend klangen die Nachrichten vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO), als Mitte vergangenen Jahres die sogenannte Planung von Suchraumkulissen für potenzielle Windkraftanlagen vorgestellt wurde. Wie vielfach in der Presse berichtet, werden durch diese Planung die Vorranggebiete zur Errichtung der Windkrafträder ermittelt. Die Kommunen sind verpflichtet, zur Standortfindung beizutragen, so auch die Stadt Ettlingen. Dabei gab es vom RVMO vorab Empfehlungen, welche Areale geprüft werden sollten. Ein wesentliches Kriterium hierbei ist die Entfernung zu bewohnten Gebieten, um die Beeinträchtigungen der Bevölkerung auf ein Minimum zu beschränken.

Weniger erfreulich war jedoch die Tatsache, dass auch der Wattkopf Bestandteil der Suchraumkulisse war. Daraus ergab sich eine direkte Beeinträchtigung der Grundstücke am Robberg. Damit sich die Investition in eine Windkraftanlage auch ökonomisch lohnt, wurden die Windräder in den vergangenen Jahren immer größer. Die Anlage in Straubenhardt z.B. weist eine Nabenhöhe von knapp 150m auf bei einem Rotordurchmesser von ca. 120m. Dies ergibt eine Gesamthöhe von 200m. Neuere Anlagen werden inzwischen sogar mit bis zu 300m Gesamthöhe errichtet. Im ursprünglichen Suchraum am Wattkopf reichte das Areal bis zu 300m an die oberen Flurstücke am Robberg heran. Was dies für die Grundstücke bedeutet, wenn die Höhe des Objektes der Entfernung entspricht, kann sich jeder Grundstücksbesitzer und -pächter sowie jeder Erholungssuchende selbst ausmalen.

Aus diesem Grund hat der Verein der Robbergfreunde Ettlingen e.V. im Oktober 2023 Widerspruch gegen die Ausweisung des Wattkopfes als Suchraumkulisse beim RVMO eingereicht. Ob solch ein Widerspruch registriert wird oder sogar Entscheidungen beeinflussen kann, blieb allerdings fraglich. Um so mehr sind wir erfreut, dass nun der Wattkopf nicht als Vorrangfläche für Windkraftanlagen in dem jüngst beschlossenen Teilregionalplan Windkraft des RVMO ausgewiesen ist. Auch die lokale Presse hat ausführlich darüber berichtet (siehe Bericht in den BNN vom 22.02.2024). Ob die Robbergfreunde mit ihrem Widerspruch zu diesem Ergebnis beigetragen haben, wird sich wohl nie klären, für unseren Robberg ist es aber allemal eine gute Nachricht. Und ein Ansporn an den Verein, für den Erhalt unseres Robbergs auch in Zukunft einzutreten.

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