191. Jahreshauptversammlung am 4. September 2021

Am 4. September 2021 um 19 Uhr findet die 191. Jahreshauptversammlung der Robbergfreunde Ettlingen e.V. im Vereinsheim der Marine-Kameradschaft Ettlingen statt. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die ursprünglich für März 2021 geplante Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Das Vereinsheim befindet sich im Untergeschoss der Stadthalle, hinter der Bürgerhalle, Eingang Friedrichstraße, Treppe links neben der Stadthalle. Beschränkte Parkmöglichkeiten bestehen im Parkdeck sowie im Hof der Thiebauthschule. Bitte halten Sie die reservierten Parkplätze frei und tragen Sie beim Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung sind:

Eröffnung und Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden, Totengedenken
1. Geschäftsbericht des 2. Vorsitzenden
2. Geschäftsbericht des Kassiers und der Kassenprüfer
3. Aussprache zu 1. und 2.
4. Entlastung des Gesamtvorstandes
5. Wahl des 1. Vorsitzenden, des Kassiers und der Beisitzer
6. Vortrag von Rolf Apell: „Keltern in kleinen Mengen“
7. Berichte über Aktivitäten des Vereins
8. Informationen, Wünsche, Fragen

Da wichtige Tagesordnungspunkte (u.a. Wahlen) anstehen, ist vollzähliges Erscheinen erwünscht. Falls Sie Ihren Jahresbeitrag 2021 noch nicht bezahlt haben, bitten wir Sie diesen auf unser Vereinskonto zu überweisen. Barzahlungen sind nicht mehr möglich. Der gemeinsame Imbiss im Anschluss an die JHV muss dieses Jahr leider situationsbedingt entfallen. Beachten Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind.

Hygienekonzept nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 10. August 2021

Veranstaltung: Jahreshauptversammlung (JHV) der Robbergfreunde Ettlingen e.V.
Termin: 04.09.2021 Uhrzeit um 19 Uhr

Veranstaltungsort: Vereinsheim der Marinekameradschaft Ettlingen

1. Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Beim Betreten des Veranstaltungsraums wird der Einlass entsprechend der 3G- Regel überprüft. Unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis, müssen ungeimpfte Personen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Ein reiner Selbsttest reicht nicht aus.
Bitte halten Sie den 3-G Nachweis in Papierform oder elektronisch (z.B. CovPass) bereit.

2. Einhalten der allgemeinen Abstandsregel
Im Versammlungsraum sind die Tische mit einem Abstand von jeweils 1,5m aufgestellt. Pro Person wird den anwesenden Mitgliedern ein Tisch zugewiesen. Paare können an einem Tisch Platz nehmen.

3. Mund-Nasen-Bedeckung und Händedesinfektion
Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist generell im Haus zu tragen, kann am Tisch aber abgenommen werden. Spender mit Händedesinfektionsmittel werden im Veranstaltungsraum zur Verfügung gestellt.

4. Raumlüftung
Der Veranstaltungsraum wird vor und nach Jahreshauptversammlung gelüftet. Die Tische werden vor und nach der JHV mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert. Auf jedem Tisch stehen jeweils eine neue verschlossene Getränkeflasche und Gläser. Eine Bewirtung findet nicht statt.

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